Natursteingutachten

Allgemein gesprochen klärt ein Gutachten eine bestehende Sachfrage aufgrund gültigen Regelungen, dem Stand der Technik oder entsprechend aufgrund von begründbaren Erfahrungen. Im Falle eines Natursteingutachten behandelt es den Zustand eines natürlichen Steines. Dazu existieren teilweise Normen wie die DIN 18332 oder ähnliche.

Meist handelt es sich bei den Steinen um Materialien wie Sandstein, Granit, Gneis und ähnliche in der Natur vorkommende und im Regelfall durch den Menschen bearbeitete Gesteine. Die Stücke können aus verschiedensten Gründen einer Begutachtung unterzogen werden müssen. Ein häufiger Grund für ein Natursteingutachten ist der Zustand des Steines nachdem er über Jahre der Atmosphäre ausgesetzt war.

Mögliche Schäden am Naturstein

Häufig zeigen die Stücke verschiedene Witterungserscheinungen wie Risse, Abplatzungen oder auch Absandung. Diese werden durch Einwirken von Wasser im Zusammenspiel mit Salzen, Säuren, Laugen oder in der Atmosphäre befindlichen Gasen hervorgerufen. Weniger ersichtlich, aber dennoch entscheidend für den Zustand des Steines, können mineralogisch-chemische Veränderungen sein. Durch Verwitterung der Minerale kann ein Stein unbrauchbar werden. Entsprechend sollte ein Gutachten den Ist-Zustand beschreiben und Empfehlungen geben, ob der Stein in diesem Zustand noch verwendbar ist oder ob Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Maßnahmen

Dies kann dazu führen, dass der gesamte Stein ausgetauscht werden muss, um ein Gesamtbild oder die Funktionalität eines Bauwerks zu wahren. Ein weiterer sehr wichtiger Grund für Gutachten ist die Bewertung eines Objektes nach Verbau eines bestimmten Steines oder Instandsetzung eines Objekts. Das Gutachten bezieht sich hier einerseits auf Fragen, wie bei dem Verbau vorgegangen werden kann oder ob beim Einsetzen der Stücke fehlerhaft gearbeitet wurde. Fehlerhaft kann hier einerseits bedeuten, dass das falsche Material verwendet wurde, andererseits dass der Einbau selbst unsachgemäß ausgeführt wurde.

Ein Natursteingutachten dient demnach der unparteiischen Bewertung eines aus natürlichen Gesteinen gefertigten Objektes und der möglichen Beratung um zu ergreifende Maßnahmen festzulegen.

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Überblick

Zur Person

Tobias Neubert ist seit 1988 Meister des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks.

2001 wurde er als Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt.

Arbeitsbereiche
  • Gutachten im Bauwesen
  • Inspektionsverträge
  • Gerichtliche Gutachten
  • Begutachtung von Grabsteinen
Sachgebiete
  • Gestaltungselemente aus Naturstein
  • Treppen, Kamine, Brücken, uvm.
  • Naturstein