Gutachten im Bauwesen
Im Rahmen von baulichen Leistungen kann der Einsatz eines Sachverständigen bzw. Gutachters vor Beginn, während und natürlich auch nach Abschluss der Baumaßnahme erfolgen.
Leistungen vor Beginn der Baumaßnahme
Die Sachkunde eines Gutachters kann im Vorfeld eines Bauvorhabens dabei helfen, Schäden zu verhindern und Missverständnisse von vornherein auszuräumen. Folgende Leistungen können vor Beginn der Baumaßnahme in Anspruch genommen werden:
- Begutachtung von Schäden im Fassaden-, Außen- und Innenbereich (Schadensbegutachtung)
- Erstellung von Maßnahmenplänen
- Kostenschätzung
- Erstellung von Leistungsverzeichnissen, wodurch Anfragen fachlich fundiert formuliert und Angebote vergleichbar gemacht werden können
Leistungen während der Baumaßnahme
Auch während der Ausführung von Bauleistungen ist das Hinzuziehen eines Sachverständigen sinnvoll, z.B. um die Qualität der Arbeiten sicherzustellen.
- baubegleitende Begutachtung zum Erkennen von Material- und Verarbeitungsfehlern
- Mitwirkung bei Zwischen- und Endabnahmen
- Fachbauleitung
Leistungen nach Ende der Baumaßnahme
Nach dem Abschluss einer Baumaßnahme kann der Sachverständige die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeit als auch Fehler und Schäden kompetent, objektiv und unabhängig beurteilen.
- Begutachtung bei vermuteten Fehlern